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Schleichwerbung: www.bild.t-online.de verklagt |
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat das Internet-Portal der Zeitung 'Bild' und T-Online, www.bild.t-online.de, wegen Schleichwerbung verklagt. Tipp: Trenne Redaktionelles und Werbung klar, wie es Recht und Leser erwarten. Es sei denn, man hätte seinen Ruf vorab schon ruiniert (und noch Geld übrig).
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat das Internet-Portal der Zeitung 'Bild' und T-Online, www.bild.t-online.de, wegen Schleichwerbung verklagt. Tipp: Trenne Redaktionelles und Werbung klar, wie es Recht und Leser erwarten. Es sei denn, man hätte seinen Ruf vorab schon ruiniert (und noch Geld übrig). Die Website habe für Autos geworben ohne dies eindeutig als Werbung zu kennzeichnen. Darüber hinaus glichen die Werbetexte in ihrer Aufmachung redaktionellen Texten, argumentiert der Verband. 'Die Werbepraktiken bei dem Portal haben mit professionellem Journalismus nichts zu tun', so VZBV-Vorstand Edda Müller. Die Verbaucherzentrale hatte bild.t-online.de erst aufgefordert, die beanstandete Werbung zu unterlassen. Nachdem der Anbieter dazu nicht bereit war, reichte der Verband Klage vor den Berliner Landgericht ein. Redeaktioinelles mit Werbung vermischt: Verstoß gegen UWG vermutet
Konkret geht es bei dem Streit um einen im Januar erschienen Artikel auf der Homepage von www.bild.t-online.de unter der Überschrift 'Flitzer für 11.900 Euro: Volks-Seat - und der Asphalt wird glühen'. Der Beitrag war wie ein redaktioneller Text gestaltet. Klickte man auf den Beitrag erschien eine Folgeseite mit unterschiedlichen Artikeln rund um das Auto. Nur ein Teil der Beiträge war als Anzeige gekennzeichnet. Klickte man aber auf die nicht als Werbung gekennzeichneten Texte, waren diese zum Teil direkt mit Finanzierungsangeboten zum Autokauf verlinkt. Damit wird, nach Meinung des Bundesverbandes, gegen die im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und im Mediendienstestaatsvertrag verankerte Trennung zwischen Werbung und redaktionellen Texten verstoßen.
Eine Sprecherin der Axel Springer AG lehnte einen Kommentar gegenüber der Nachrichtenagentur dpa dazu ab: Dem Konzern liege bisher noch keine Klage vor.
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Letztes Update ( Dienstag, 22. März 2005 )
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